Ein schwarzer Tag

19. Juni 2009

gestern am 18.06.2009 wurde das Zugangserschwerungsgesetz im Bundestag verabschiedet. Das ist einer der schwärzeren Tage in der deutschen Geschichte.

Warum?

Nun zum einen weil die Bürger mal wieder nicht vorher gehört wurden. Wie auf der Statistikseite Sejmwatch über den gesamten Verlauf der online Petition zu beobachten war, ließ der Zuspruch nicht nach. Somit kann davon ausgegangen werden, dass es nicht nur eine kleine Gruppierung war, die dort ihren Unmut Luft machte.
Trotz Petition ging das Gesetz durch den Bundestag bevor die Initiatoren gehört wurden. Damit wird nur deutlich, dass die Regierungsparteien das Thema vom Tisch haben wollen bevor der Wahlkampf für die am 27.September 2009 stattfindende Bundestagswahl beginn.

Auch wenn das ganze befristet aufgesetzt ist, wurden bereits jetzt Begehrlichkeiten laut, die gerne auf diese Mechanismen aufsetzen und ihre Interessen mit umgesetzt sehen wollen. Zwei Gruppierungen wären da besonders zu betrachten.
Zum einen die Rechteverwerter wie zum Beispiel die Filmindustrie, die bereits eine ähnliche Funktionalität im Rahmen der Störerhaftung vor Gericht erstreiten wollten.
Zum anderen, wären da diverse Lobbisten und Politiker die gerne ihr Thema damit erhörten würden. So verlangte unlängst ein CDU Abgeordneter die Sperre auf Killerspiele auszuweiten.

Während also zum einen direkte Auswirkungen zu verhindern wären, liegen einige Gründe gegen solche Mechanismen in der Vergangenheit. Deutschland muss sich vorsehen auch nur ansatzweise Zensur zu ermöglichen.
Auch wenn der eine oder andere jetzt sagen wird der Vergleich sei an den Haaren herbei gezogen, so will ich trotzdem darauf hinweisen, dass in Deutschland schon einmal die freie Meinung behindert wurde. Damals gingen Bücher in Flammen auf.

Zugegeben das Internet sind keine Bücher. Aber genau das ist das gefährliche. Jetzt sollen Mechanismen eingebaut werden die freie Meinungsbildung schon im kleinen zu beschränken. Denn auch wenn der Bundesdatenschutzbeauftragte zur Begutachtung der zu sperrenden Seiten hinzugezogen werden soll, wer garantiert, dass es in Zukunft auch noch so bleiben wird?

"Tue nichts Böses"

Das ist ein Slogan den sich Google einstmals auf die Fahne geschrieben hat. Was davon über geblieben ist sieht man heute, wenn man sich die Zugeständnisse anschaut, zu denen Google gegen über der chinesischen Regierung bereit war, nur um im chinesischen Internetbereich zugelassen zu werden.

Wenn mir nun also jemand sagen will, dass unsere Regierung gar nichts böses vor hat, dann mag das für die aktuelle Regierung stimmen. Wie sieht es aber in Zukunft aus? Wann schreien wir auf? Wenn die Website von "Die Linke" auf der Sperrliste steht? Oder wenn man auf einmal die Seite von Amnasty International nicht mehr zu Gesicht bekommt?
Denn eins ist mal klar, einmal gerufene Geister wird man nicht mehr los. Und ebenso opportunistisch mutet es sich mir an, wenn mir jemand sagen will, dass die DNS-Sperre wieder entfernt wird sollte sie gegen Kinderpornographie wirkungslos sein.

In diesem Sinne sehe ich eher pessimistisch der Informationszukunft in Deutschland entgegen. Und jedem der sich jetzt fragt, war mein Abgeordneter auch mit unter den Befürwortern, dem kann ich nur das Abstimmungsergebnis ans Herz legen. Wem dann auffällt, dass der bisher reflexhaft gewählte Abgeordnete auch unter denen die dafür gestimmt haben, oder auch nur zu den Enthaltungen, gehört, der sollte mal überlegen ob seine Stimme an der Stelle noch richtig unter gebracht ist.

Allen die selbst heute, nach Wochen des Widerstandes, glauben das Ursula von der Leyen ein gut Mensch ist, der möchte bitte den Bericht von Zapp anschauen. Ja es ist Web 2.0 und ja es ist ein Video. Man muss sich ja nicht alles erlesen ;). Aber zurück zum Thema. Es ist Web 2.0, also genau das worum es im Internet heute geht.

Es geht nicht um Kinderpornographie, denn die ist ja gemäß einer Polizeistatistik rückläufig. Das ist gut so in doppelter Hinsicht. Es ist gut, weil dadurch weniger Kinder traumatisiert werden, es ist aber auch gut das zu wissen, denn dann wird klar, dass die Internetzensur zu keinem Zeitpunkt zum Schutz der Kinder umgesetzt werden sollte.
Viel mehr ist es so, dass das Thema missbraucht wurde um Wahlkampf zu machen. Es wurde missbraucht um eine Mechanik gesellschaftsfähig zu machen, von der ansonsten ein Sturm der Entrüstung ausgegangen wäre.

Um es ganz klar zu sagen, so verwerflich ich das Vergehen an Kindern finde, es wird nicht ein Kind weniger missbraucht durch die Sperre. Es wird sich nicht ein Triebtäter weniger an Kindern im persönlichen Umfeld vergehen. Denn Triebtäter sind in ihrer Sexualität gestört.
Zum Teil selber Opfer von Missbrauch kennen sie keine andere Befriedigung als Kinder in ihrer verwundbaren Position zu bedrängen. Diese Taten geschehen nicht aus Profitdenken sondern aus Verlangen. Und kein DNS-Filter kann dies in "normale" sexuelle Handlungen ändern.

Aber wer kann schon dagegen sein gegen Kinderpornographie zu sein. Zumindest Herr zu Gutenberg ist der Meinung, dass er schändlich ist gegen die Internetzensur zu sein. Und da fühle ich mich doch direkt angesprochen.
Denn ich als Digitalnative kenne mich viel zu gut mit der technischen Grundlage des Internets aus um zu glauben das auch nur 1% des ausgelobten erreicht wird.
Denn so lange die Sperre auf DNS Ebene abläuft und nicht direkt bei meinem Anschluss filtert bewirkt es nur, dass beim ersten Stopschild das einem über den Weg läuft, die Netzwerkeinstellung angepasst werden. Und schon geht das Internetleben weiter wie gehabt.

Gar nicht so schlecht. Was soll der Wirbel.

Schlecht ist das in sofern, dass es den normalen Bürger, der sich mit dem ganzen "Technikquatsch" gar nicht beschäftigen will überfordert. Und an der Stelle wirkt dann die Zensur sehr wohl. Außerdem wer sagt, dass, wenn die Wähler mit DNS-Sperren und der gleichen, genug abgestumpft wurden, nicht doch effektivere Maßnahmen eingeführt werden.
In diesem Sinne ist jede Zensur abzulehnen. Denn es darf nicht erst abgestumpft weggeschaut werden. Zensur ist im Grundsatz zu verachten. Mit aller Kraft und mit lauter Stimme. Nicht im Hinterzimmer sondern auf der Straße muss die Stimme erhoben werden.

Grundgesetz Artikel 5 Absatz 1:
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.